Liechtensteins Flagge Liechtenstein

Liechtenstein und seine Beziehung zu anderen Staaten

Seit 1938 haben die Fürsten von Liechtenstein ihren Sitz auf dem Schloss Vaduz. Das ist bis heute so. Auch während des Zweiten Weltkriegs blieb Liechtenstein neutral.

Seit 1990 ist Liechtenstein Mitglied der UNO und seit 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Liechtenstein pflegt gute Beziehungen zur Schweiz und Österreich. Liechtenstein gehört auch dem Schengen-Raum an. Neben Norwegen, Island und der Schweiz war Liechtenstein das vierte Land, das Mitglied der Schengen-Union wurde, ohne der Europäischen Union anzugehören.

Die Verfassung

Die Verfassung aus dem Jahr 1921 ist heute noch Grundlage des Staates Liechtenstein. Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Doch was heißt das?

Landtag

Das Parlament, also die Volksvertretung, heißt in Liechtenstein Landtag. Hier sitzen 25 gewählte Abgeordnete und schaffen gemeinsam mit dem Fürsten die Gesetze. Sollten sich die beiden Seiten nicht einig werden, trifft eine Volksabstimmung die letztliche Entscheidung.

Der vollständige Name des Fürsten zu Liechtenstein lautet übrigens "Fürst von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf zu Rietberg, Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein".

Hast du dir das gemerkt? Es könnte ja sein, dass dich mal jemand fragt.

Im Jahr 1921 löste sich das Land von Österreich und wandte sich der Schweiz zu. Gleichzeitig verlor der Fürst einige Rechte und konnte nicht mehr uneingeschränkt herrschen. Es gab unabhängige Gerichte und man konnte auch gegen die Verwaltung Klage einreichen, wenn man meinte, ungerecht behandelt zu werden.

Diese Verfassung war bis zum Jahr 2013 gültig. Hinzu kamen nur das Frauenstimmrecht und Frauenwahlrecht im Jahr 1984 und die Gleichstellung von Männern und Frauen im Jahr 1992. 2003 wurde die Verfassung noch einmal geändert. In Liechtenstein kann der amtierende Fürst – wenn es gute Gründe gibt – den Landtag auflösen und auch mit Hilfe von Notverordnungen regieren. Bei der Entscheidung der Richterauswahl besitzt er ein Vetorecht. Das bedeutet, er kann gegen die Ernennung eines Richters Einspruch erheben.

Das Fürstenhaus von Liechtenstein

Die Fürsten von Liechtenstein zählen zu den ältesten Adelsfamilien und wurden schon 1136 mit Hugo von Liechtenstein zum ersten Mal erwähnt. Der jetzige Fürst heißt Fürst Hans-Adam II. Er ist mit der Fürstin Marie verheiratet und sie haben vier Kinder. Alois heißt der Erbprinz und er wird einmal die Nachfolge als Fürst von Liechtenstein antreten. 

Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie. So hat der Fürst - anders als der König von England zum Beispiel - nicht nur repräsentative Pflichten, sondern kann auch innerhalb der Politik mitreden.

letzte Aktualisierung am 06.09.2024